IHRE FRAGEN – UNSERE ANTWORTEN

Pflege leicht erklärt!

Hier beantworten wir die häufigsten Fragen, die uns Interessierte vor einem persönlichen Gespräch stellen. So können Sie sich optimal vorbereiten und schnell die passenden Lösungen finden.

Was sind Pflegegrade und wozu dienen sie?

Der Pflegegrad zeigt, wie viel Unterstützung ein Mensch im Alltag benötigt – zum Beispiel bei der Körperpflege, beim Anziehen oder Essen. Er bildet die Grundlage dafür, welche Leistungen und Hilfen von der Pflegeversicherung übernommen werden. 

 

Welche Pflegegrade gibt es?

  • Pflegegrad 1: Geringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 2: Erhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 3: Schwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 4: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit

  • Pflegegrad 5: Schwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Welche monatlichen Leistungen bekomme ich bei einem Pflegegrad?

 
Pflegegrad Pflegegeld Pflegesachleistung Entlastungsbetrag
1 0 € 0 € 131 €
2 347 € 796 € 131 €
3 599 € 1.497 € 131 €
4 800 € 1.859 € 131 €
5 990 € 2.299 € 131 €

 

Darf ich als Angehörige:r für eine pflegebedürftige Person entscheiden und unterschreiben?

Ja, das ist möglich – wenn eine entsprechende Vollmacht vorliegt. Ehepartner*innen und Kinder sind aufgrund der Verwandtschaft nicht automatisch vertretungsberechtigt. 

Entscheidungen dürfen nur in den Bereichen getroffen werden, die in der Vollmacht ausdrücklich geregelt sind (z. B. Gesundheit, Vermögen, Aufenthalt). 
Liegt keine Vollmacht vor, kann beim zuständigen Gericht eine gesetzliche Betreuung beantragt werden. 

 

Was bedeutet Verhinderungspflege?

Verhinderungspflege bedeutet, dass die Pflegekasse einspringt, wenn pflegende Angehörige vorübergehend verhindert sind – zum Beispiel durch Krankheit, Urlaub oder Erschöpfung. In dieser Zeit übernimmt ein Pflegedienst oder eine andere geeignete Person die Pflege, damit die Versorgung weiterhin gesichert ist.  

Wie viel Geld steht für Verhinderungspflege zur Verfügung (ab 2025)?

Pflegebedürftige ab Pflegegrad 2 haben ab 2025 Anspruch auf ein gemeinsames Jahresbudget von 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege. 

Das bedeutet: 

  • Die bisher getrennten Budgets wurden zusammengelegt 
  • Das Budget kann flexibel für Verhinderungspflege, Kurzzeitpflege oder eine Kombination aus beiden genutzt werden 

Ab 2025 stehen jährlich bis zu 3.539 € für Verhinderungs- und Kurzzeitpflege zur Verfügung – flexibel nutzbar je nach Bedarf.

Kann ich ambulante Pflege auch ohne Pflegegrad in Anspruch nehmen?

Ja, ambulante Pflege können Sie auch dann nutzen, wenn Sie keinen oder noch keinen Pflegegrad haben. Die erbrachten Leistungen werden am Ende eines Abrechnungszeitraums in Rechnung gestellt. Welche Leistungen Sie benötigen, klären wir gemeinsam in einem ausführlichen Gespräch.

Wer zahlt die Pflege?

Ein Teil der Pflegekosten wird von der Pflegeversicherung übernommen. Sie unterstützt pflegebedürftige Menschen bei der Bewältigung des Alltags und hilft dabei, möglichst lange in der vertrauten häuslichen Umgebung zu bleiben. 

Im Mittelpunkt stehen dabei die pflegerischen Leistungen wie Hilfe bei der Körperpflege, Mobilität, Ernährung und Alltagsbewältigung. 
Die Höhe der Leistungen richtet sich nach dem Pflegegrad und dem individuellen Unterstützungsbedarf. 

Medizinisch notwendige Maßnahmen (Behandlungspflege) – wie z. B. Medikamentengabe, Injektionen, Wundversorgung oder Blutzuckermessung – werden hingegen von der Krankenkasse übernommen, sofern eine ärztliche Verordnung vorliegt. 

Hauswirtschaftliche Unterstützung ergänzt die Pflege. 

Welche Kosten können auf mich zukommen?

Pflegeleistungen werden größtenteils von den Kranken- und Pflegekassen übernommen. 
Bei Leistungen der Pflegekasse ist grundsätzlich ein Eigenanteil vorgesehen, der von den Pflegebedürftigen selbst zu tragen ist. 

In Bremen beträgt dieser Eigenanteil aktuell 5,238% der Gesamtrechnung. 
Die genaue Höhe richtet sich nach dem individuellen Pflegebedarf und den in Anspruch genommenen Leistungen. 

Wichtig: 
Bei Leistungen, die über die Krankenkasse abgerechnet werden (z. B. Behandlungspflege), entsteht bei uns kein Eigenanteil. Ob und in welcher Höhe Zuzahlungen durch die Krankenkasse erhoben werden, erfragen Sie bitte direkt bei Ihrer Krankenkasse. 

Deshalb ist uns eine persönliche Beratung besonders wichtig. 
Gemeinsam klären wir transparent: 

  • welche Leistungen Ihnen zustehen
  • welche Kosten von welcher Kasse übernommen werden
  • welcher Eigenanteil ggf. entsteht 

Vereinbaren Sie gerne ein Beratungsgespräch – auf Wunsch direkt bei Ihnen zu Hause. 

Was ist eine Pflegesachleistung?

Bei der Pflegesachleistung nehmen Sie die Dienste eines ambulanten Pflegedienstes in Anspruch, der die Leistungen direkt mit der Pflegekasse abrechnet.

Welche Leistungen bietet unser ambulanter Pflegedienst an?

Unser ambulanter Pflegedienst unterstützt Sie mit einem umfassenden und aufeinander abgestimmten Leistungsangebot. Dazu gehören die Grundpflege, die Behandlungspflege, die hauswirtschaftliche Versorgung sowie Beratung, Information und Anleitung für Pflegebedürftige und Angehörige. 

Darüber hinaus bieten wir ergänzende Leistungen an, die individuell auf Ihre persönliche Situation und Ihre Bedürfnisse abgestimmt werden können. 

Detaillierte Informationen finden Sie unter „Unsere Leistungen“ oder in einem persönlichen Beratungsgespräch. 

 

Übernimmt die Kranken- oder Pflegekasse die Kosten für Pflegehilfsmittel?

Ja. Die Kranken- oder Pflegekasse prüft Ihren individuellen Hilfsmittelbedarf und stellt bei Bedarf geeignete Pflegehilfsmittel zur Verfügung oder übernimmt die entsprechenden Kosten. Dazu gehören zum Beispiel Mobilitätshilfen, Lagerungshilfen, Pflegebetten oder Rollstühle. 

Zusätzlich beteiligt sich die Pflegekasse an den Kosten für pflegerische Verbrauchsmaterialien wie Inkontinenzprodukte, Einmalhandschuhe oder Bettschutzunterlagen mit bis zu 42€ pro Monat. 

Gerne beraten wir Sie persönlich, welche Hilfsmittel in Ihrer Situation sinnvoll sind und wie die Beantragung abläuft. 

Wer kümmert sich um die Verordnung bei der Behandlungspflege?

Wir unterstützen Sie gerne bei allen Leistungen der häuslichen Krankenpflege.

Nach einem gemeinsamen Gespräch übernehmen wir die Bestellung der Verordnung bei Ihrer Ärztin oder Ihrem Arzt und kümmern uns um die Einreichung bei der Krankenkasse.

Von Ihnen benötigen wir lediglich Ihre Unterschrift auf der Verordnung.